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Schriftliche Anfrage von Andreas Mölzer/NL (MdEP) an die EU-Kommission vom 28.10.2013

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-012258/13 an die Kommission

Quelle: Amtsblatt der EU – C 221 / 389

Fragender: Andreas Mölzer (NI)

(28. Oktober 2013)

Betrifft: Ganzjährige Sommerzeit

2007 kam die Kommission in einem Bericht über die Auswirkungen des aktuellen Systems der Sommerzeit zu dem Ergebnis, dass dieses keine negativen Auswirkungen hat und ein gewisses Maß an Energieeinsparungen bewirkt. Das österreichische Energieinstitut an der Linzer-Johannes-Kepler-Universität kam nun in einer Studie zu dem Schluss, dass die Sommerzeit in Oberösterreich energetische und wohlstandsökonomische Effekte von rund acht Mio. EUR pro Jahr mit sich bringt. Eine ganzjährige Sommerzeit würde nach Einschätzung der Wissenschaftler hingegen gut das Zehnfache generieren.

  1. Wurden im Rahmen des EU-Berichts über das aktuelle System der Sommerzeitsystem Effekte einer ganzjährigen Sommerzeit berücksichtigt?
  2. Falls ja, zu welchem Ergebnis kam man auf EU-Ebene?
  3. Falls nein, ist die Untersuchung alternativer Systeme noch geplant?
  4. Bislang gibt es auf internationaler Ebene keine Koordinierung der Regelungen über die Sommerzeit. Ist die EU angesichts der Tatsache, dass einige Länder eine Änderung der Regelung erwägen bzw. diese bereits durchgeführt haben, bemüht, für eine koordinierte Regelung innerhalb Europas zu sorgen?

Antwort von Herrn Kallas im Namen der Kommission

(18. Dezember 2013)

Gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2000/84/EG (1) zur Regelung der Sommerzeit hat die Kommission im Jahr 2007 einen Bericht (2) mit einer Zusammenstellung der Beiträge der Mitgliedsstaaten erstellt, die ganzjährige Sommerzeit wurde darin nicht behandelt.

Kein Mitgliedstaat hat Änderungen der bestehenden Sommerzeitregelung zur Sprache gebracht. Deshalb hat die Kommission derzeit nicht die Absicht, alternative Systeme zu untersuchen.

Die Kommission ist weiterhin der Ansicht, dass die in der Richtlinie 2000/84/EG festgelegte Regelung der Sommerzeit nach wie vor zweckmäßig ist, wie sie in ihren früheren Antworten auf die schriftlichen Antworten E-004523/2013, E-9209-9802/2011 und H-103/2010 (3) bereits dargelegt hat.

Auf internationaler Ebene gibt es zwar keine Koordinierung der Sommerzeitregelungen, in der Union wird die Sommerzeit jedoch durch die Richtlinie 2000/84/EG insofern koordiniert, als dort festgelegt ist, dass die Sommerzeit am letzten Sonntag im März um 1:00 Uhr morgens Weltzeit beginnt (Artikel 2) und am letzten Sonntag im Oktober um 1:00 Uhr morgens Weltzeit endet.

Amtsblatt der Europäischen Union vom 11.07.2014 – Seite 389

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Michael Wieden

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