Schriftliche Anfragen an die EU-Kommission vom 13.10.2011 und 27.10.2011 mit Antwort vom 22.11.2011

Rechteausschluss

Quelle: www.europaparl.europa.eu

E-009209/2011

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission Artikel 117 der Geschäftsordnung Radvilé Morkunaité-Mikulèniené (PPE) vom 13. Oktober 2011

Betrifft: Saisonale Zeitumstellung

Ende Oktober werden die Mitgliedstaaten entsprechend der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit die Sommerzeit beenden. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass die ständige Zeitumstellung zu einem Auseinanderklaffen des biologischen Rhythmus und der astronomischen Jahreszeiten, zu Störungen des Schlaf- und Wachrhythmus, zunehmenden Stimmungsschwankungen, chronischer Müdigkeit und Depressionen führt, die besonders im Frühjahr und Herbst zunehmen, d. h. deren Spitzenzeiten mit dem saisonalen Wechsel der astronomischen Jahreszeiten zusammenfallen.

1. Liegen der Kommission Angaben vor, dass die saisonale Zeitumstellung unmittelbare negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen hat?

2. Wenn ja, plant die Kommission angesichts dieser Angaben, in nächster Zeit eine Überprüfung der Richtlinie 2000/84/EG oder eine Debatte über die Zweckmäßigkeit ihrer Anwendung zu initiieren?

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E-009802/2011

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission Artikel 117 der Geschäftsordnung Viktor Uspaskich (ALDE) vom 27. Oktober 2011

Betrifft:  Zeitumstellung

Bekanntlich wird die Kommission im kommenden Jahr einen Bericht über die Anwendung der Sommerzeit ausarbeiten. Außerdem ist vorgesehen, dass für den Fall, dass die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten die Uhren nicht mehr umstellen möchte, die Einführung der Sommerzeit in der gesamten Gemeinschaft erst 2014-2015 aufgehoben wird.

Aus Sorge über die ständige Zeitumstellung, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken kann, haben sich litauische Bürger schriftlich an mich gewandt und mich gebeten, diese Frage auf EU-Ebene zur Sprache zu bringen. Wie sich die Zeitumstellung tatsächlich auf die menschliche Gesundheit auswirkt, kann nur eine spezielle Untersuchung klären, aber derartige Untersuchungen sind für Länder wie Litauen zu teuer, als dass sie die Mittel hierfür aus dem eigenen Haushaltsplan aufbringen könnten.

Ist die Kommission angesichts der Tatsache, dass die Sommerzeit augrund einer EU-Richtlinie eingeführt wurde, nicht der Ansicht, dass es angebracht wäre, für die genannten Untersuchungen generell allen Mitgliedstaaten Mittel aus dem EU-Haushalt zur Verfügung zu stellen?

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Antwort von Herrn Kallas im Namen der Kommission vom 22. November 2011

Schriftliche Anfragen: E-009209/11, E-009802/11

Wie die Kommission in ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage H-103/10(1) zu dem selben Thema erklärte, wurde in dem Bericht über die Auswirkungen des aktuellen Sommerzeitsystems, den die Kommission 2007 angenommen hat, festgestellt, dass dieses keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen hat und ein gewisses Maß an Energieeinsparungen bewirkt. Der Bericht kam zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtigen Regelungen keinen Grund zur Besorgnis in den EU-Mitgliedstaaten darstellen, die die Sommerzeit auf nationaler Ebene eingeführt haben. Was mögliche gesundheitliche Auswirkungen betrifft, so sind die mit der Zeitumstellung verbundenen Schwierigkeiten, die bei manchen Menschen auftreten können, in den meisten Fällen von kurzer Dauer und stellen keine Gefahr für die Gesundheit dar.

Die Kommission hat keine Hinweise darauf, dass sich diese Situation seit der Veröffentlichung des Berichts und vor allem seit ihrer Antwort auf die oben erwähnte mündliche Anfrage verändert hat.

Insbesondere liegen der Kommission keine neuen maßgeblichen Anhaltspunkte für negative Auswirkungen der derzeitigen Regelungen über die Sommerzeit in der EU vor — auch nicht auf die Gesundheit.

Die Kommission beabsichtigt daher derzeit nicht, neue Forschungen zu diesem Thema in Auftrag zu geben. Sie betont, dass die einheitliche Zeitregelung im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarktes, welches das grundlegende Ziel der Richtlinie ist, beibehalten werden muss.


Quellen mit Verlinkung. Sie verlassen bei Klick der Links die Website von „www.chronocity.de“:

E-009209/2011

E-009802/2011

Antwort von Herrn Kallas im Namen der Kommission vom 22. November 2011